Warten auf Strasbourg
Meine Klage, die seit Jahren in Strasbourg hängig war, ist ABGELEHNT worden. Und das, obwohl auch renommierte Professor:innen des Strafrechts in der Schweiz überzeugend dargelegt haben, dass das Strafverfahren, welches zu meiner Verwahrung führte, rechtswidrig war.
„Beschwerde Schäfer v. Switzerland
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in Einzelrichterbesetzung entschieden, die obige Beschwerde für unzulässig zu erklären.
Diese Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner Berufung an einen Dreierausschuss, eine Kammer oder an die Grosse Kammer. (…)“
