«Verwahrung in der Schweiz»

Todesstrafe auf Raten

Der Sachverhalt, dass dir dein Leben für immer genommen wird, indem du präventiv in ein Gefängnis gesperrt und wie ein Strafgefangener behandelt wirst, obwohl du eigentlich «einfach nur» von der Gesellschaft ferngehalten werden solltest, dieser Sachverhalt ist illegal, er ist nicht zulässig und wird in Strasbourg als nicht gerechtfertigte unbegrenzte Strafe gewertet. Eine solche Strafe ist aber im StGB gar nicht vorgesehen, weshalb sie auf keiner Gesetzesgrundlage basiert und folglich einen Verstoß gegen die Bundesverfassung darstellt!
Dieser Sachverhalt entspricht einer Todesstrafe auf Raten!

LIEBER TOT ALS VERWAHRT<br />
LIEBER TOT ALS VERWAHRT</p>
<p>Autobiografie von Romano Schäfer:</p>
<p>Romano Schäfer ist pädophil. Als gut Dreißigjähriger schlug er den falschen Weg ein, als er sich auf sexuelle Beziehungen mit Minderjährigen einließ. Das war verheerend: in erster Linie natürlich für die betroffenen Jungen, aber auch für ihn selbst, indem er mit den Konsequenzen seines Tuns bis zu seinem Tod wird leben müssen. Denn er ist verwahrt worden – allerdings nicht wegen der Übergriffe, für die er zu 35 Monaten Haft verurteilt wurde, sondern, Jahre später, wegen des Downloadens von illegalem Bildmaterial.</p>
<p>Der unter sehr harten Bedingungen aufgewachsene Romano Schäfer hat seine sexuelle Veranlagung, die ihn den Wunsch verspüren lässt, sexuelle Nähe zu Kindern/Jugendlichen zu erleben, nicht selbst gewählt. Und dem inneren Konflikt zwischen Wunsch und Verzicht war er nicht gewachsen.</p>
<p>Doch niemand darf auf seine Taten reduziert werden.</p>
<p>Ein Mensch ist ein Mensch ist ein Mensch.

LIEBER TOT ALS VERWAHRT

Autobiografie von Romano Schäfer:

Romano Schäfer ist pädophil. Als gut Dreißigjähriger schlug er den falschen Weg ein, als er sich auf sexuelle Beziehungen mit Minderjährigen einließ. Das war verheerend: in erster Linie natürlich für die betroffenen Jungen, aber auch für ihn selbst, indem er mit den Konsequenzen seines Tuns bis zu seinem Tod wird leben müssen. Denn er ist verwahrt worden – allerdings nicht wegen der Übergriffe, für die er zu 35 Monaten Haft verurteilt wurde, sondern, Jahre später, wegen des Downloadens von illegalem Bildmaterial.

Der unter sehr harten Bedingungen aufgewachsene Romano Schäfer hat seine sexuelle Veranlagung, die ihn den Wunsch verspüren lässt, sexuelle Nähe zu Kindern/Jugendlichen zu erleben, nicht selbst gewählt. Und dem inneren Konflikt zwischen Wunsch und Verzicht war er nicht gewachsen.

Doch niemand darf auf seine Taten reduziert werden.

Ein Mensch ist ein Mensch ist ein Mensch.

 

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www.johanna-krapf.ch 

 

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